Um für eine Studienberechtigungsprüfung zugelassen zu werden, muss zunächst ein Antrag auf Zulassung bei der angestrebten Bildungsstätte gestellt werden.
Grundsätzlich sind an Universitäten und Fachhochschulen folgenden Kriterien zu erfüllen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Studienbezogene Vorbildung (beruflich oder außerberuflich)
- Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft
Für Kollegs gelten folgende Voraussetzungen:
- Mindestalter 22 Jahre ODER
- Mindestalter 20 Jahre, wenn vier Jahre Berufserfahrung bestehen
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung
Die Studienberechtigungsprüfung wird immer für das jeweilige Studienfach festgelegt und kann daher im Inhalt und Ablauf von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein. Informiere dich also am besten immer direkt bei der Hochschule, wie der konkrete Ablauf der Studienberechtigungsprüfung für dein ausgewähltes Studienfach aussieht.
Jede Universität kann autonom per Verordnung entscheiden, was geprüft wird. Das Grundgerüst der Prüfungen ist aber bei allen Universitäten gleich.
Jede Prüfung besteht aus fünf Teilen:
- Aufsatz zu einem allgemeinen Thema (schriftliche Deutschprüfung)
- 2 oder 3 Pflichtfächer (unterscheidet sich je nach angestrebter Studienrichtung)
- 1 oder 2 Wahlfächer (beinhalten Themenkomplexe des künftigen Studiums)
Diese fünf Einzelprüfungen können in beliebiger Reihenfolge und Zeitspanne abgelegt werden. Jede Prüfung kann bei Nichtbestehen maximal zwei Mal wiederholt werden. Bereits absolvierte Kurse und Ausbildungen können angerechnet werden. Dies entscheiden die einzelnen Universitäten individuell und kann bei der Anmeldung erfragt werden.
Nachdem die letzte Prüfung abgelegt wurde, kannst du ein Gesamtzeugnis an derjenigen Institution, die dich zugelassen hat, beantragen. Dieses gilt in ganz Österreich für die betreffende Studiengruppe bzw. das entsprechende Kolleg.
Mindestens eine Prüfung muss an der Universität oder Fachhochschule, an der man sich beworben hat, abgelegt werden. Alle weiteren Prüfungen können an den Instituten abgelegt werden, die auch Vorbereitungskurse anbieten.
Zur Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben der Vorbereitung in Kursen bei einschlägigen Bildungseinrichtungen, wie der Volkshochschule (VHS) oder dem Berufsförderungsinstitut (bfi), gibt es die Möglichkeit des Fernstudiums. In einzelnen Fällen bietet auch die zukünftige Universität einen sogenannten zweisemestrigen Studienbefähigungslehrgang (SBL) an.
Wer auf einen Vorbereitungskurs verzichten möchte, kann sich den Lehrstoff auch im Selbststudium aneignen. In diesem Fall müssen alle Prüfungen direkt an der Universität abgelegt werden. Vorbereitungskurse sind Pflicht, wenn mindestens eine Prüfung an einer anderen Bildungseinrichtung absolviert werden soll.
Für die Studienberechtigungsprüfung fällt eine Prüfungsgebühr an, deren Höhe von Hochschule zu Hochschule variiert. Kosten fallen zusätzlich für die Vorbereitungskurse an. Die Höhe der Kosten hängt von den einzelnen Instituten und der Intensität der Kurse ab. Der Durchschnittspreis für Kurse in allen Teilfächern liegt insgesamt bei ungefähr 1.000 Euro.
Förderung
Bereits während der Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung kann für maximal ein Jahr Studienhilfe oder ein Selbsterhaltungsstipendium beantragt werden. Hierfür müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt werden. Wichtig ist, dass bei diesen Förderungen mindestens drei der fünf Prüfungen bestanden werden müssen, da sonst eine Rückzahlungsforderung in Kraft tritt.