Auslandssemester: Anerkennung von ausländischen Prüfungsleistungen
Auch während des Auslandsaufenthalts müssen Studienleistungen in Form von Prüfungen – Klausur, Referat oder Hausarbeit – erbracht werden.
Vielen Studierenden stellt sich die Frage, was nun nach ihrer Rückkehr mit diesen erbrachten Leistungen geschieht.
Wie kann man sich Prüfungsleistungen aus dem Ausland anerkennen lassen?
Grundsätzlich zuständig für die Anerkennung von ausländischen Prüfungsleistungen ist deine Heim-Hochschule in Österreich, an der das Studium nach dem Auslandssemester fortgesetzt wird. Unproblematisch stellt sich die Anerkennung von Leistungen dar, die an Partnerunis und an Hochschulen in Europa erworben wurden. Hier sind die Anerkennungsmodalitäten zwischen den Hochschulen vertraglich geregelt.
Überaus hilfreich ist auch die Beteiligung der Hochschulen am ECTS (Euopean Credit Transfer System) und die Einführung der Lissabon-Konvention (Übereinkommen von Europarat und UNESCO über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region). Diese soll die Anerkennung von Prüfungsleistungen staatenübergreifend erleichtern. Zusammen mit dem Bologna-Prozess wurde durch die Einführung eines einheitlichen Bachelor-Master-Systems und das ECT-System ein europäischer Hochschulraum geschaffen.
Der sicherste Weg, um eine problemlose Anerkennung der Prüfungsleistungen zu garantieren, ist ein Gespräch mit deinem Auslandsbeauftragen vor Beginn des Auslandssemesters.
Anerkennung von Studienabschlüssen
Hast du dein ganzes Studium im Ausland absolviert, liegt die Entscheidung, ob dein Studienabschluss für die Ausübung eines bestimmten Berufs reicht, prinzipiell bei deinem zukünftigen Arbeitgeber. Allerdings kann es bei einigen Berufsgruppen sowie im öffentlichen Dienst zu Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Studienleistungen kommen. Hierzu zählen beispielsweise Ärzte und Anwälte. Wird der im Ausland erworbene Studienabschluss nicht anerkannt, muss man diesen mittels Nostrifizierung anerkennen lassen.