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Auslandssemester: Kosten und Finanzierung

Ein Auslandssemester kostet 500 - 2.000 Euro monatlich. Die genauen Kosten hängen vor allem von deinem Zielland ab und lassen sich nicht pauschalisieren.

In deine Kalkulation sollten Miete, Nahrungsmitteln, Fahrtkosten, Kleidung, Lehrmaterial, Kommunikation (Mobiltelefon, Internet etc.), Krankenversicherung, Arztkosten und Medikamente sowie Kosten für Freizeitgestaltung einfließen. Zusätzlich musst du Gebühren für Hin- und Rückflug einkalkulieren und Kosten für eventuelle Anschaffungen oder Impfungen, die vor Reiseantritt zwingend notwendig sind. Vergiss außerdem nicht, dass viele Hochschulen Studiengebühren verlangen, die mehrere hundert Euro monatlich hoch sein können.

Finanzierung des Auslandssemesters

Nachfolgend haben wir die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten für dich zusammengefasst.

Erlass der Studiengebühren

In der Regel wird Teilnehmern eines transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogramms die Studiengebühr für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts erlassen, so zum Beispiel beim ERASMUS-Programm.

Nimmst du nicht an einem bestimmten Programm teil, erkundige dich an deiner Hochschule, über die Möglichkeiten, einen Erlass der Studiengebühren zu erwirken. Bist du an mehreren Unis eingeschrieben, musst du bei jeder Hochschule einen Antrag auf Erlass stellen. Bei allen Anträgen müssen zusätzlich das Studienblatt des letzten Semesters sowie der Studierendenausweis und ein Nachweis über das bevorstehende Auslandssemester mit vorgelegt werden.

Wichtig! Werden dir die Studiengebühren erlassen, ist trotzdem die Zahlung des ÖH-Beitrags nötig, um das Studium fortsetzen zu können.

Familienbeihilfe

Dient der Auslandsaufenthalt Ausbildungszwecken – wovon bei Auslandssemestern in der Regel ausgegangen wird – kann auch weiterhin Familienbeihilfe beantragt werden. Dauert der Auslandsaufenthalt länger als drei Monate, kann eine Verlängerung der Familienbeihilfe für das Inlandsstudium beantragt werden. Diese verlängert sich dann um ein weiteres Semester. Allerdings kann darüber hinaus keine weitere Verlängerung beantragt werden, da es keine Rolle spielt, ob der Auslandsaufenthalt ein oder zwei Semester dauert.

Wichtig! Hast du den Anspruch auf Familienbeihilfe bereits verloren, kannst du diese auch nicht für die Zeit deines Auslandssemesters erneut beantragen.

Studienbeihilfe

Hast du im Inland bereits Anspruch auf Studienbeihilfe, kannst du diese auch im Falle eines Auslandssemesters weiter beantragen. Der Höchstanspruch beträgt vier Semester. Die genauen Voraussetzungen sind vorab mit der zuständigen Stipendienstelle zu klären.

Allerdings ist der Bezug von Studienbeihilfe kein Garant, diese auch im Ausland zu bekommen. Studierende müssen hierfür verschiedene Kriterien erfüllen, um die Förderung auch im Ausland zu erhalten. Diese werden vorab geprüft.

Du hast ebenfalls die Möglichkeit, die Studienbeihilfe um ein Semester zu verlängern, wenn du zuvor ein Semester im Ausland studiert hast. Darüber hinaus gibt es auch hier keine weitere Verlängerungsmöglichkeit.

Zusätzliche Auslandsbeihilfe

Studierende, die während ihres Studiums Studienbeihilfe im Inland beziehen, haben die Möglichkeit auf zusätzliche Auslandsbeihilfe für eine Bezugsdauer von maximal 20 Monaten (Akademien für höchstens 12 Monate).

Die Höhe der Auslandsbeihilfe richtet sich zum einen nach dem Land, in dem du dein Auslandssemester verbringst und zum anderen danach, ob du ein auswärtiger Student im Sinne des Studienförderungsgesetzes bist. Die Höhe der Auslandsbeihilfe liegt für auswärtige Studierende zwischen 73 und 472 Euro pro Monat. Für Studierende, die Studienbeihilfe beziehen, liegt sie zwischen 146 und 582 Euro pro Monat.

Reisekostenzuschuss

Zusätzlich zur Studienbeihilfe und der Auslandsbeihilfe bekommst du einen Zuschuss zu den Reisekosten. Dieser richtet sich nach der Entfernung zwischen dem Ort deiner Heimat-Uni und dem Ort der Partner-Hochschule im Ausland. Aufgrund dieser Entfernung wird eine Pauschale berechnet, die zwischen 22 Euro (Slowakei) und 1.129 Euro (Neuseeland) liegen kann. Der Reisekostenzuschuss wird ohne Stellung eines zusätzlichen Antrags ausgezahlt. Weitere Infos findest du bei www.stipendium.at.

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