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IT-Forensik

  • Abschluss Bachelor
  • Dauer 8 Semester
  • Art Fernstudium

Durch sich ständig weiterentwickelnde Technologien, entstehen auch immer wieder neue Schwachstellen und damit erweiterte Angriffsmöglichkeiten. So genannte „Cybercrimes“ sind beispielsweise Betrug, Sabotage, Veränderungen von Daten und das Ausspähen / Abfangen von Daten. Im interdisziplinären Fernstudiengang IT- Forensic Engineering des WINGS- Fernstudienzentrums der Hochschule Wismar werden Sie zum Spezialisten für forensische Analysen solcher Cybercrimes ausgebildet. Hierbei liegen die Schwerpunkte im informationstechnischen und rechtlichen Bereich, wobei Sie im Laufe des Studiums erlernen Abwehr- und Strafverfolgungsprognosen zu erstellen und daraus schlussfolgernde Maßnahmen international einzuleiten.

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Überblick über den Studiengang

Studienverlauf

Der Bachelor IT-Forensic Engineering hat eine Regelstudienzeit von 8 Semestern. In den ersten Semestern werden die Grundlagen in mathematischen und informationstechnologischen sowie kriminalistischen Modulen gelegt. Im weiteren Studienverlauf vertiefen Sie Ihre Fähigkeiten in forensischen Modulen in denen Sie die Grundlagen der ersten Semester vielfach praktisch anzuwenden lernen. Im 8. Fachsemester erstellen Sie Ihre Bachelor-Thesis zu einem von Ihnen gewählten Thema. Dabei steht Ihnen ihr betreuender Professor beratend zur Seite.

Besonderheiten des Studiengangs

Die relativ neuartigen Bedürfnisse, die durch technologisierte Veränderungen entstanden sind, erfordern auch ein Studium, welches auf dem neuesten Stand der Wissenschaft basiert. Dementsprechend werden Studieninhalte regelmäßig aktualisiert, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand unterrichtet werden und nach Studienabschluss sowohl die Grundlagen als auch zeitgemäßes informationstechnologisches und forensisches Fachwissen eingehend beherrschen.

Zugangsvoraussetzungen

Wenn Sie die Hochschulreife vorweisen können (hierfür anerkannt sind die allgemeine und fachgebundene Hochschulreife sowie die Fachhochschulreife, bzw. alternativ eine gleichwertig anerkannte Aufstiegsfortbildung), benötigen Sie neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine einschlägige Berufspraxis von mind. 6 Monaten in der öffentlichen Verwaltung oder einem IT-Beruf in einem Unternehmen der freien Wirtschaft.

Wenn Sie keine Hochschulreife vorweisen können, können Sie bei Erfüllung folgender Kriterien zur Hochschulzugangsprüfung zugelassen werden: entweder benötigen Sie eine einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen und mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung oder eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufspraxis. Die Hochschulzugangsprüfung wird zweimal jährlich angeboten und kann innerhalb des ersten Semesters abgelegt werden.

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