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Privathochschulen in Österreich

Seit kurzem gibt es eine neue Hochschulform in Österreich: die „Privathochschule“.  Was du dir unter dieser vorstellen kannst und wie sie sich von der Privatuniversität unterscheidet, erfährst du hier.

Gruppe von Studierenden lernt zusammenWas genau eine Privatuniversität ist, hast du dir vielleicht schon in unserem Artikel dazu durchgelesen. Privatunis können ihre Zugangsbestimmungen selbst festlegen, Studiengebühren in beliebiger Höhe festsetzen und dürfen nicht vom Bund gefördert werden, von Ländern und Gemeinden allerdings schon. Ordentlich akkreditiert werden müssen sie natürlich trotzdem, und zwar von der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ).

Die Privathochschulen sollen nun so etwas wie eine kleine Schwester dieser Hochschulform werden. Das heißt, dass Privatuniversitäten und Privathochschulen unterschiedliche Kriterien für ihre jeweiligen Titel erfüllen müssen. Sie gehören aber beide zum gleichen Hochschulsektor, es handelt sich also mehr um eine Differenzierung innerhalb einer Art von Hochschulen als um eine ganz neue Form.

Diese sind im Privathochschulgesetz (PrivHG) festgelegt, was im Zuge der Reform zum 1. Jänner 2021 in Kraft getreten ist, während das hier zuvor greifende Privatuniversitätsgesetz (PUG) ausläuft. Wir zitieren und entnehmen im Folgenden aus der entsprechenden Regierungsvorlage, und hier speziell aus dem Zweiten Abschnitt des Artikel 2 „Bundesgesetz über Privathochschulen (Privathochschulgesetz – PrivHG)“.

Privathochschulen finden

Wir versammeln in unserer großen Hochschul-Datenbank alle Einrichtungen, an denen du studieren kannst, darunter werden natürlich auch die Privathochschulen Österreichs zu finden sein, wenn diese Hochschulform in die Praxis umgesetzt wird.

Privathochschulen finden

Was müssen Privathochschulen mindestens anbieten?

Eine Privathochschule muss bis auf Weiteres u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • sie muss wenigstens zwei Studien anbieten, deren Studienzeit jeweils über mindestens drei Jahre geht und mit einem akademischen Grad enden
  • sie muss außerdem mindestens zwei auf diesen dreijährigen Studien aufbauende Studien anbieten
  • sie muss ein dem "internationalen Standard entsprechendes, wissenschaftliches oder wissenschaftlich-künstlerisches ausgewiesenes Lehr und Forschungspersonal verpflichten"

Wenn diese Akkreditierung verlängert wird, kann die Privathochschule im Zuge dieses Prozesses den Antrag stellen, zu einer Privatuniversität „befördert“ zu werden. Dafür muss sie dann noch zusätzliche Kriterien erfüllen.

Was müssen Privatuniversitäten mindestens anbieten?

Ins Auge springt sofort, dass eine Privatuniversität zumindest ein Doktoratsstudium anbieten muss; es ist sogar so, dass nur Privatuniversitäten berechtigt sind, Doktoratsstudien anzubieten, Privathochschulen nicht. Außerdem dürfen Privatunis berechtigt "Universitätslehrgänge" einzurichten", Privathochschulen dürfen "nur" "Lehrgänge zur Weiterbildung" anbieten.

Übrigens heißt das, dass Privatunis, die es jetzt schon gibt, bei ihren nächsten Reakkreditierungen die Voraussetzung des Doktoratsstudiums (und die weiteren Kriterien) erfüllen müssen, wenn sie sich weiterhin „Universität“ nennen möchten. Bis dahin können Sie den Titel aber behalten, auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Kriterien erfüllt sein sollten.

Zu den Kriterien für den Titel „Privatuniversität“ gehören neben dem Doktoratsstudium außerdem:

  • eine "Mindestanzahl an hauptberuflichen und nach international kompetitiven Standards besetzten Professuren, welche die Kernkompetenzen der angebotenen Fachbereiche abdecken"
  • "Nachweis der Forschungsleistungen der Fachbereiche nach internationalen Standards und Kriterien"
  • "Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen und wissenschaftlich- künstlerischen Nachwuchses"

 

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Wie geht es weiter mit der neuen Hochschulform?

In der Kritik stand seitens der Österreichischen Privatuniversitäten Konferenz (ÖPUK) unter anderem bereits die stufenweise Akkreditierung, also die Annahme, dass eine private Einrichtung sich erst als Privathochschule akkreditieren müsse und erst in einem zweiten Schritt den Titel „Privatuniversität“ erlangen könne. Das scheint aber durch einen Abschnitt im Gesetzestext gelöst worden zu sein:

Liegen die Voraussetzungen zur Akkreditierung als Privatuniversität bereits zum Zeitpunkt des Antrags auf Akkreditierung als Privathochschule vor, kann abweichend von § 2 ein Antrag auf Akkreditierung als Privatuniversität gestellt werden

Falls dich die genauen Details der neuen Gesetzesvorgaben interessieren, findest du den Gesetzestext, aus dem wir auch hier zitieren, als pdf auf der Website des Österreichischen Parlaments.

Da es derzeit nur eine einzige akkreditierte Privathochschule gibt, sind wir selbst sehr gespannt, wie die neue Hochschulform weiter aufgenommen werden wird und wie groß die Unterschiede zur Privatuniversität in der Umsetzung sein werden. Wir halten dich darüber natürlich auf dem Laufenden!

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