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Leistungs- und Förderstipendien an Universitäten und Fachhochschulen

Du hast in deinem Studium bisher herausragende Leistungen erbracht oder planst eine aufwendigere Abschlussarbeit zu schreiben? Dann könntest du gute Chancen auf ein Leistungs- oder ein Förderungsstipendium haben. Was der Unterschied zwischen den beiden Stipendien ist und welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst erfährst du hier.

Das Leistungsstipendium

Leistungsstipendien richten sich speziell an überdurchschnittliche Studierende mit hervorstechenden Leistungen. Jede Universität bzw. Fachhochschule hat andere Voraussetzungen für ein solches Stipendium – Hauptkriterium ist hier meist der Notendurchschnitt und weitere außerordentliche Leistungen.

Die Einreichfrist für die Bewerbung um ein Leistungsstipendium ist in den meisten Fällen zu Beginn eines Wintersemesters und erstreckt sich nur über 2 - 4 Wochen – behalte die Termine also im Auge. Das Leistungsstipendium wird in der Regel für das vorhergehende Studienjahr vergeben. Im Gegensatz zum Selbsterhalterstipendium erfolgt die Vergabe eines Leistungs- und Förderungsstipendium nicht zentral, sondern über die Stipendienstellen der jeweiligen Hochschule. Informiere dich also unbedingt auch dort!

Die Gelder für Leistungs- und Förderstipendien stammen zu Teilen vom Wissenschaftsministerium und aus privaten Förderungen.

Die Höhe des Stipendiums hängt von deinen individuellen Umständen ab und obliegt der jeweiligen Vergabestelle – dies kann die Übernahme der Studiengebühren sein oder in einzelnen seltenen Fällen auch die Vollfinanzierung von bis zu 1.500 Euro im Monat.

Das Förderstipendium

Dieses Stipendium richtet sich an Studierende, die finanzielle Unterstützung während ihrer Abschlussarbeit benötigen. Schreibt man zum Beispiel eine wissenschaftliche Arbeit über soziale Strukturen in Chile und muss deshalb auch dorthin reisen, kann man beispielsweise das Förderungsstipendium beantragen. Eine Chance auf das Förderstipendium hat man allerdings nur, wenn die Arbeit auch als förderungswürdig eingestuft wird.

Für die Vergabe gilt grundsätzlich das gleiche wie bei Leistungsstipendien. Jede Universität hat ein gewisses Budget für diese Möglichkeit zur Verfügung. In einem Antrag musst du darstellen, warum deine wissenschaftliche Arbeit gefördert werden soll. Gründe können z.B. die erwähnten hohen Reisekosten oder hoher Forschungsaufwand sein. Finanziert werden die Gelder durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Forschung.

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