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Studienabschluss Stipendium

Ein Studienabschluss Stipendium kann dir helfen, die letzte Phase deines Studiums zu finanzieren. Welche Voraussetzungen du für dieses Stipendium erfüllen musst und wie hoch diese Leistung ausfällt, erfährst du hier.

Das Studienabschluss Stipendium in Kürze:

Das Studienabschluss Stipendium (SAS) ist für all jene Studierende gedacht, die sich in der Schlussphase ihres Studiums befinden und in den letzten vier Jahren vor Zuerkennung des Studienabschluss Stipendiums mindestens drei Jahre erwerbstätig (zumindest halbbeschäftigt) waren. Bei Zuerkennung des Studienabschluss Stipendiums darf die jeweilige Person noch nicht 41 Jahre alt sein und muss ihre Berufstätigkeit für die Dauer des Stipendiums aufgeben. Zeiten, die durch den Mutterschutz, die Kindererziehung und vergleichbare Zeiten und Dienste entstehen, werden wie eine Halbbeschäftigung berücksichtigt. Einen Anspruch auf das Studienabschluss Stipendium haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ebenso wie gleichgestellte Ausländer/innen und Staatenlose (§ 4 StudFG).

Detaillierte Voraussetzungen für das Studienabschluss Stipendium

Es gibt zahlreiche Bedingungen, die du erfüllen musst, um die finanzielle Förderung zu erhalten. Dazu gehören unter anderem:

  • Du befindest dich in der Studienabschlussphase und schließt das zu fördernde Studium innerhalb von 18 Monaten nach Zuerkennung des Stipendiums ab.
  • Für Studierende an (Privat-)Universitäten dürfen neben dem Abschluss der Diplom-/ Masterarbeit nur noch Prüfungen aus Lehrveranstaltungen im Umfang von maximal 20 ECTS-Punkten zu absolvieren sein.
  • Das Thema deiner Bachelorarbeit/Diplomarbeit/Masterarbeit muss bereits übernommen worden sein.
  • Falls du keine Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeit schreiben musst, erhöht sich der Umfang von ausstehenden ECTS-Punkten auf 40.
  • Für Studierende an anderen Bildungseinrichtungen (Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen usw.) gilt: Du musst dich in den letzten zwei Semestern vor Erreichung des Studienabschlusses befinden.
  • Du betreibst ein ordentliches Studium und musst deine Berufstätigkeit für die Dauer der Zuerkennung des Stipendiums aufgeben.
  • Es darf noch kein anderes Studium oder eine zu einem Studium gleichwertige Ausbildung abgeschlossen sein. Ausnahme: Trotz abgeschlossenem Bachelorstudium kann ein Studienabschluss Stipendium für ein anschließendes Masterstudium genehmigt werden.
  • Du musst in den letzten vier Jahren wenigstens drei Jahre lang (zumindest) halbbeschäftigt gewesen sein.
  • Du darfst in den letzten vier Jahren keine Studienbeihilfe bezogen haben.
  • Zum Zeitpunkt der Zuerkennung hast du das 41. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Man muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, oder gleichgestellte/r Ausländer/in oder Staatenlose (§ 4 StudFG) sein.
  • Doktoratsstudien sind leider vom Bezug ausgeschlossen.

Das Studienabschluss Stipendium darf nur einmal bezogen werden! Wenn du bereits während des Bachelorstudiums ein Studienabschluss Stipendium erhalten hast, kannst du diese nicht im Masterstudium in Anspruch nehmen.

Das Studienabschluss Stipendium darf über eine Dauer von maximal 18 Monaten bezogen werden. Wenn du das Studium früher abschließt, endet auch das Studienabschluss Stipendium vorzeitig.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Studienabschluss Stipendiums richtet sich nach den Einkünften des vorangegangenen Kalenderjahres und beträgt zwischen 700 und 1.200 Euro pro Monat. Falls für das geförderte Studium eine Studienbeitragspflicht besteht, werden diese Studiengebühren mit einem Studienzuschuss in einer Höhe von maximal 363,36 Euro pro Semester refundiert. Solltest du Auslagen für die entgeltliche Betreuung deiner Kinder haben, kannst du einen Zuschuss für die Kosten der Kinderbetreuung beantragen. Wenn du auch von anderen Einrichtungen Geld erhältst (Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld, Praktikumsentgelte, Renten, Bezüge auf Grund des Mutterschutzes), verringert sich das Stipendium um die Höhe dieser Leistung.

Weitere Förderungen, die an den Bezug einer Studienbeihilfe geknüpft sind (Fahrtkostenzuschuss, Beihilfe für ein Auslandsstudium, Versicherungskostenbeitrag), sind für Bezieher des Studienabschluss Stipendiums leider nicht vorgesehen.

Wann muss ich Leistungsnachweise vorlegen?

Als Stipendiat/in musst du deinen Studienabschluss spätestens zwölf Monate nach der letzten Auszahlung nachweisen, damit du das erhaltene SAS nicht zurückzahlen musst. Du kannst deinen Studienabschluss durch die Vorlage deines Abschlusszeugnisses oder einer Bestätigung über die letzte in der Studienvorschrift vorgesehene Prüfung belegen.

In sehr schwerwiegenden Fällen, beispielsweise im Falle einer schweren Erkrankung, kann die Frist gegebenenfalls auf Ersuchen von der Stipendienstelle verlängert werden. Studierende, die das Studium voraussichtlich nicht bis zum Ende des Stipendienbezugs abschließen, können an einem Coaching der Psychologischen Studierendenberatung teilnehmen.

Meldepflicht

Du bist dazu verpflichtet, deinen Studienabschluss bzw. einen Studienabbruch oder die Aufnahme der Berufstätigkeit bei der Studienbeihilfenbehörde zu melden.

Weitere Informationen

Ausführliche Infos gibt es auf der Seite der Studienbeihilfebörde.

Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage findest du auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.

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