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Pflichten von Studierenden

Ein Studium solltest du nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es handelt sich dabei um eine offizielle Angelegenheit, die nicht nur mit Hilfe von Gesetzen geregelt wird, sondern auch einige Pflichten für die Studierenden mit sich bringt. Hier findest du alles Wissenswerte über die Pflichten im Studium.

Das Universitätsgesetz regelt nicht nur die Rechte von Studierenden und alles Wissenswerte rund um das Thema Prüfungen. Es beinhaltet auch einige Pflichten, die Studierende an den Universitäten erfüllen müssen. Doch kein Grund zu Sorge – es handelt sich dabei nicht um schreckliche Aufgaben. Viel mehr geht es darum, als ordentlich eingeschriebener Student die Universität immer über alles Wichtige auf dem Laufenden zu halten.

Im Folgenden findest du die entscheidenden Aspekte aus den Regelungen zu den Pflichten von Studierenden in Österreich.

Das sind deine Pflichten

Die wichtigsten Pflichten von Studierenden

Wer Rechte hat, muss natürlich auch seine Pflichten wahrnehmen. Welche Pflichten für dich als Student gelten, erläutern wir dir hier in den wichtigsten Punkten.

  • Wer seinen Namen ändert (z.B. durch Heirat) oder wenn sich durch einen Umzug die Wohnadresse ändert, muss diese Änderungen so schnell wie möglich der Universität, an der eine Zulassung besteht, bekannt geben.
  • Die Fortsetzung eines Studiums muss jedes Semester gemeldet werden. Üblicherweise geschieht das mit dem Einzahlen der Studiengebühren oder, wenn man diese nicht bezahlen muss, mit dem Einzahlen der ÖH-Beiträge. Achtung: Jedes Semester gibt es dafür eine angemessene Frist. Wer diese übersieht, kann Probleme bei der Fortsetzung des Studiums haben.
  • Wer weiß, dass es zu einer Studien-Inaktivität kommt, muss sich vom Studium abmelden. Was eine Studien-Inaktivität genau ist, wird im Gesetz jedoch nicht näher ausgeführt.
  • Wer Prüfungen ablegen möchte, muss sich in der vorgeschriebenen Frist und Form dazu zeitgerecht anmelden oder, wenn man doch nicht antreten möchte, wieder abmelden.
  • Wer sein Studium durch eine Abschlussarbeit beendet, muss je ein Exemplar davon der Universitätsbibliothek sowie eines der Österreichischen Nationalbibliothek zur Verfügung stellen.

Im Großen und Ganzen sind es also gar nicht so viele Pflichten, die man laut Gesetz hat. Deshalb sollte man diese auch ernst nehmen, damit es nicht zu Problemen oder Verzögerungen während des Studiums kommt.

Pflichten im Universitätsgesetz

Der genaue Wortlaut zu den Pflichten der Studierenden findet sich im § 59 des Universitätsgesetzes 2002. Wer sich umfassen informieren möchte, dem empfehlen wir sich das gesamte Gesetz auf der Webseite des Parlaments durchzulesen.

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