Wiederholen von Prüfungen
Nicht immer laufen Prüfungen nach den eigenen Vorstellungen ab oder du bist durch eine Prüfung sogar durchgefallen. Daher fragst du dich: Kannst man Prüfungen auch wiederholen? Wie oft kann eine Prüfung wiederholt werden? Alle Infos dazu findest du hier.
Inhaltsverzeichnis
Eine Prüfung nicht zu bestehen, für die man vielleicht viel gelernt hat, ist nicht unbedingt angenehm. Der Vorteil an der Universität ist, gegenüber früher in der Schule, dass man Prüfungen wiederholen darf. Aber auch das Wiederholen von Prüfungen ist im Studienrecht (Universitätsgesetz § 77) genau geregelt.
Durchgefallen? Wiederholung von negativen Prüfungen
Eine negative Prüfung darf bis zu dreimal wiederholt werden, man hat also genau vier Versuche. Aber Achtung: die dritte Wiederholung wird kommissionell abgehalten.
Den Universitäten steht es aber auch frei mehr als drei Wiederholungen zuzulassen.
Wichtig ist: Es darf kein Druck zum Wiederholen der Prüfung ausgeübt werden. Auch dürfen die Studierenden nicht dazu verpflichtet werden, andere Prüfungen abzulegen, bevor sie die negative Beurteilung ausbessern.
Nicht zufrieden? Wiederholung von positiven Prüfungen
Es kann ja sein, dass man für eine Klausur eine Note erhalten hat, die unter den eigenen Möglichkeiten liegt. Oder das man eine bessere Note braucht, um sich z. B. für ein Stipendium oder einen weiterführenden Master bewerben zu können. In diesem Fall kann man spätestens sechs Monate nach Ablegung der Prüfung oder vor Ende des Studienabschnittes (je nachdem was früher eintritt) die Prüfung nochmals abzulegen.
Aber Achtung: Es zählt dann der zweite Antritt! Egal, ob der erste Versuch besser benotet wurde oder nicht. Deshalb sollte man sich gut überlegen, ob man eine gute Note in eine sehr gute Note verwandeln will.
Hinweis: Alle hier zusammengefassten Regelungen des Universitätsrechts können im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes nachgelesen werden.