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Rechte von Studierenden

Ein Studium unterliegt vielen Regelungen und Gesetzen: Viele davon sind im Universitätsgesetz offiziell festgeschrieben. Dabei ergeben sich auch nennenswerte Rechte für Studierende. Was ist mit Lernfreiheit gemeint? Welche Rechte hast du in Bezug auf eine wissenschaftliche Arbeit? Hier findest du alle wichtigen Infos über die Rechte von Studierenden!

Als Student unterliegst du vielen Regeln und Vorschriften. Dein Studium wird von der Universität oder Fachhochschule durch unterschiedliche Maßgaben und Rahmenbedingungen bestimmt. Die Pflichten eines jeden Studierenden sind somit häufig präsent und groß. In Sachen Prüfungen gibt es auch zahlreiche gesetzlichen Regelungen.

Doch wie sieht es mit Rechten für Studierende aus? Du hast Grund zur Freude: Auch diese sind im Universitätsgesetz festgehalten. Jeder Student hat natürlich Rechte innerhalb seines Studiums. Wir haben dir hier die wichtigsten Rechte für Studierende zusammengefasst.

Das sind deine Rechte

Recht auf Lernfreiheit

Das wichtigste Recht für die Studierenden ist die Lernfreiheit. Was soll das denn nun heißen? Unter "Lernfreiheit" fallen mehrere Freiheiten:

  • Man hat das Recht an der Universität zu studieren, an der man zugelassen wurde, darf aber auch an anderen Universitäten die Zulassung zum Studium erlangen.
  • Wird ein Lehrangebot öfters angeboten, so hat man das Recht, sich eines davon auszusuchen. Man darf nicht dazu verpflichtet werden, ein bestimmtes Seminar/ eine bestimmte Vorlesung zu besuchen. Achtung: Dieses Recht hat natürlich die Einschränkung der Verfügbarkeit! Seminare sind ja z.B. platzbeschränkt.
  • Man darf das gesamte Lehrangebot an der eigenen wie auch an anderen Universitäten nutzen soweit man die Anmeldungsvoraussetzungen erfüllt.
  • Man darf die Lehr- und Forschungseinrichtungen der Universität, an der man studiert, sowie die Bibliothek unter Einhaltung der Benützungsvorschriften für das Studium nutzen.

Rechte bei einer wissenschaftlichen Arbeit

Im fortgeschrittenen Verlauf des Studiums wird man eine wissenschaftliche Arbeit zum Zwecke des Studienabschlusses verfassen. Auch hier hast du bestimmte Rechte.

  • Man hat das Recht das Thema vorzuschlagen oder man darf aus einer Anzahl von Vorschlägen auswählen. Das Thema der Arbeit darf einem nicht einfach so zugeteilt werden.
  • Ist der Betreuer damit einverstanden, darf man die Arbeit auch in einer Fremdsprache abfassen.

Weitere Rechte

Die wichtigsten weiteren Rechte, die Studierende im Studium haben, sind:

  • Man darf Prüfungen ablegen, wenn man als ordentlicher Studierender die Vorschriften an der Universität dafür erfüllt.
  • Wer alle vorgegebenen Prüfungen abgelegt hat, bekommt einen akademischen Grad verliehen.

Noch mehr Infos zu den gesetzlichen Regelungen von Prüfungen findest du hier:

Prüfungsgesetze

Alle Rechte im Universitätsgesetz

Diese Rechte ergeben sich aus dem § 59 des Universitätsgesetzes. Wir haben nur die wichtigsten Punkte wiedergegeben. Wer sich umfassen informieren möchte, dem empfehlen wir sich das gesamte Gesetz auf der Webseite des Parlaments durchzulesen.

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