An Universitäten ist zunächst einmal zugelassen, wer alle erforderlichen Unterlagen (Ausweis, Passfoto, Reifezeugnis, eventuell geforderte Nachweise von Sprachkenntnissen oder Ergänzungsprüfungen) fristgerecht eingereicht hat und ebenfalls fristgerecht den Studienbeitrag überwiesen hat, um sich so für einen bestimmten Studiengang zu inskribieren.
Bei besonders beliebten Studiengängen, auf die sich mehr Bewerber melden als freie Studienplätze zu Verfügung stehen, benutzen Universitäten ein eigenes Aufnahmeverfahren, um Studieninteressenten auszuwählen. Dieses Aufnahmeverfahren besteht in vielen Fällen aus einem Aufnahmetest. Nach erfolgreich bestandenem Test kann die Zulassung und somit bevorstehende Einschreibung in das gewünschte Studium erfolgen.
An Fachhochschulen gibt es fast immer eine Beschränkung der vorhandenen Studienplätze. Diese wird im Zuge jeder Akkreditierung festgesetzt. Übersteigt die Anzahl der Bewerber die Anzahl der vorhandenen Studienplätze, tritt auch hier ein von der Fachhochschule festgesetztes Aufnahmeverfahren in Kraft. Gibt es weniger Bewerber als Studienplätze, wird auf ein Aufnahmeverfahren verzichtet und alle Bewerber können das Studium beginnen.
Anders als an Universitäten nutzen Fachhochschulen im Zuge der Aufnahmeverfahren Bewerbungsgespräche, um Bewerber kennenzulernen und sich ein Bild über Eignung und Motivation für das Studium zu machen.
Bei der Zulassung für berufsbegleitende Studiengänge werden an einigen Fachhochschulen Bewerber bevorzugt behandelt, die schon über Berufspraxis im angestrebten Studiengang verfügen.
Die Auswahlkriterien sowie Informationen über das Aufnahmeverfahren und die festgelegten Bewerbungsfristen können direkt an der Fachhochschule erfragt werden.
Einige, vor allem sehr beliebte, Studiengänge sind immer zulassungsbeschränkt. Hierbei handelt es sich um Studienfächer, die eine höhere Anzahl an Bewerbern als Studienplätze vermelden können. Hier wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Betroffen sind vor allem folgende Studienfächer:
Das jeweilige Auswahlverfahren kann jede Universität und Fachhochschule grundsätzlich selbst bestimmen. So gibt es zum Beispiel an den meisten human- und zahnmedizinischen Fakultäten einen Aufnahmetest (den Medizin Aufnahmetest). An diesem kann jeder Bewerber teilnehmen, der wie oben beschrieben, seine Unterlagen fristgerecht eingereicht hat und sich zudem online registriert hat. Diejenigen Bewerber mit den besten Testergebnissen werden auf die vorhandenen Studienplätze verteilt.
Vor einigen Jahren ist das Auswahlverfahren für die viele Fächergruppen noch einmal modifiziert worden. Interessenten müssen sich wie gehabt online registrieren. Danach folgt, je nach Entscheidung der Hochschule, entweder die Teilnahme an einem Online-Self-Assessment-Test oder das Verfassen eines Motivationsschreibens. Erst dann geht es nach einer ersten Auswahl von geeigneten Bewerbern weiter zum Aufnahmetest und eventuell sogar noch zum Auswahlgespräch.
Wichtig: Für die Tests ist in vielen Fällen vorab eine Anmeldung via Internet erforderlich. Wer sich hier nicht registriert hat, kann nicht am Aufnahmeverfahren teilnehmen. Zusätzlich fällt für einige Aufnahmetests eine Teilnahmegebühr an, die vorab bezahlt werden muss.
Alle Termine und die Art des Aufnahmeverfahrens können bei den jeweiligen Fakultäten oder bei den entsprechenden Universitäten direkt erfragt werden.